Dienst nach Feierabend – Was geht und was nicht?

Dienst nach Feierabend – Was geht und was nicht?Viele Arbeitnehmer sind auch nach Feierabend oft noch erreichbar oder erledigen in ihrer kostbaren Freizeit noch Aufgaben für Ihr Unternehmen. Was vor ein paar Jahrzehnten eher eine Seltenheit, wenn nicht sogar undenkbar war, hält durch Globalisierung und Digitalisierung wie selbstverständlich Einzug in die Familien. Ist das überhaupt erlaubt? Was sagt der Gesetzgeber dazu? Und was der gesunde Menschenverstand?

Durch Smartphone, Tablet und PC sind Mitarbeiter überall und rund um die Uhr erreichbar. Je internationaler ein Unternehmen aufgestellt ist, umso krasser kann es für den einzelnen Mitarbeiter zugehen, denn am Abend, wenn man in den verdienten Feierabend gehen kann, brummt das Geschäft mit dem amerikanischen Kontinent und am frühen Morgen zu nachtschlafender Zeit haben die Kollegen in Asien schon ihr zweites Hemd durchgeschwitzt. Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt diesen Einsatz einfordern? Hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen – die beiden wichtigsten sind das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. Ein Überblick über die Möglichkeiten:

Urlaubszeit – Arbeitnehmer, die an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen. Im Gegensatz zu den amerikanischen Verhältnissen, in denen meist nur zwei Wochen Urlaub möglich sind, zeigen sich die meisten deutschen Firmenchefs etwas großzügiger mit 25 bis 30 Tagen Urlaub. Geschickt verbunden mit Feiertagen, Brückentagen und co. können so daraus leicht mal sechs Wochen Urlaub im Jahr werden.

In der Zeit des gesetzlichen Urlaubsanspruchs von 20 Tagen darf der Arbeitgeber (AG) nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer (AN) erreichbar ist. Anders sieht das bei dem über den gesetzlichen Mindest-Urlaub hinausgehenden freiwilligen Urlaub aus, der im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Hier ist die Vereinbarung eines Rückrufs möglich.

Dazu muss allerdings klar sein, welcher Urlaubsabschnitt gesetzlicher Urlaub ist, und welcher Abschnitt darüberhinausgehender Urlaub ist, an dem der AN gestört werden darf. Das sollte man vorher festlegen, damit keine Missverständnisse entstehen und das Ganze nicht ausgenutzt werden kann.

Wer im Urlaub arbeitet, hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, diesen Urlaubstag zurück zu bekommen. Hierbei ist allerdings entscheidend, ob der AG von dem Arbeitseinsatz wusste und wie umfangreich dieser war.

Sonn- und Feiertage – An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen AN von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. In dieser Zeit müssen sie auch keine Anrufe entgegen nehmen. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Tätigkeiten. So braucht es trotz Sonn- und Feiertagen Menschen, die sich um andere kümmern wie im Krankenhaus und in der Pflege, Gastronomiebetriebe haben geöffnet und auch andere Dienstleister.

Feierabend – Anrufe nach Feierabend darf der AN getrost ignorieren. Laut Gesetz beträgt die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden und darf auf maximal zehn Stunden erhöht werden, aber nur dann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden werktags gearbeitet wird, wobei der Samstag als Werktag zählt. Allerdings gibt es wirklich nur ganz selten absolute Notfälle…

Rufbereitschaft – Die Rufbereitschaft ist nicht zu verwechseln mit dem Bereitschaftsdienst. Bei der Rufbereitschaft darf der AN nach Hause gehen, muss aber für den AG ständig erreichbar sein und bei Bedarf wieder ins Büro zurückkommen. Die Rufbereitschaft ist grundsätzlich keine Arbeitszeit, es sei denn, es kommt zum Arbeitseinsatz. Dann muss auch auf die Einhaltung der elfstündigen Ruhezeit geachtet werden. Ein anderer Fall ist der Bereitschaftsdienst, bei dem sich AN an einem vom AG bestimmten Ort zur Verfügung halten müssen. Der Bereitschaftsdienst ist immer Arbeitszeit.

Wie sieht es nun mit den Führungskräften aus? Hier werden Überstunden erwartet und mit einem etwas höheren Gehalt entsprechen „abgegolten“. Im Grunde ist dagegen nichts einzuwenden, aber es sollten grundsätzliche Regeln getroffen und eingehalten werden. Das macht man, solange man sich noch gut versteht, also am besten am Beginn einer Zusammenarbeit oder zu Beginn von neuen Vereinbarungen. Auch Führungskräfte aller Hierarchiestufen müssen im Urlaub auf Anfragen aus dem Unternehmen rein rechtlich nicht reagieren. Es sei denn, sie üben bestimmte Schlüsselfunktionen aus und besitzen weitreichende Befugnisse wie zum Beispiel die Prokuristen.

Da sich der AN immer in der schlechteren Position befindet, ist es wichtig, dass sich der jeweilige AN grundsätzlich Gedanken darüber macht, wie er sein Leben gestalten will und was ihm wichtig ist. Insbesondere Single neigen dazu, auch im Hinblick auf den Karrieregedanken, sehr viel und meist übermäßig viel zu arbeiten. Wenn dann eines Tages ein Partner ins Leben tritt, wird es schwer, das bisherige Arbeitspensum zu reduzieren, denn dafür haben nur wenige AG Verständnis. Zumal sehr viele AG zu der Sorte Mensch gehören, die gern die ganze Hand nehmen wollen, wenn man ihnen einen kleinen Finger reicht.

AN sollten im Vorfeld mit Ihren Chefs klären, wie sie die Dinge haben wollen, wozu sie bereit sind und wozu nicht. Ich wollte vor vielen Jahren eine Assistentin einstellen. Die Dame, die ich wollte, erklärte von vornherein, dass sie keinerlei Überstunden macht. Alles, was sie an einem Tag nicht schafft, muss warten, bis zum nächsten Tag. Wir vereinbarten eine Probezeit von drei Monaten, in denen ich mir anschauen wollte, wie sorgfältig und vor allem zügig sie arbeitet. Das Ergebnis war überzeugend, und wir wurden uns einig. Sie arbeitete sehr schnell und auch noch fehlerlos; ich musste in meinem Arbeitsablauf lediglich ein paar Kleinigkeiten umstellen, so dass wir wunderbar miteinander arbeiten konnten, viel bewegten und sie dennoch pünktlich gehen konnte.

Innerhalb meiner Familie gibt es einen PR-Manager, der vor einigen Jahren für einen amerikanischen Konzern gearbeitet hat. Bereits während der Bewerbergespräche machte er seinem Chef klar, dass er verheiratet sei und zwei Kinder habe, die ebenfalls seine Aufmerksamkeit fordern und er als Vater nicht alles seine Frau machen lasse. Bei wichtigen Dingen müsste sein Chef hinter dem Wohl seiner Kinder zurückstehen. Der Chef ließ sich darauf ein und stellte ihn an. So kam es, dass eines Tages am frühen Morgen der Europa-Chef per E-Mail ein Meeting mit mehreren Angestellten für den gleichen Tag einberaumen wollte. Der PR-Manager machte seinem Europa-Chef klar, dass er an dem Meeting nicht teilnehmen könne, da seine Tochter an dem besagten Nachmittag ein Judo-Turnier habe und die Begleitung des Vaters dazu wünsche. Das Meeting wurde ohne zu Murren verschoben.

Es geht alles – wenn man will! Man kann sich auch seine Chefs erziehen 🙂

Die meisten Menschen haben zu wenig Selbstwertgefühl und damit einhergehend zu viele Ängste und ein zu großes Ego. Daher sind sie ein gefundenes Fressen für Chefs, die das gern ausnutzen – zu ihrem eigenen Vorteil und zum Nachteil des Mitarbeiters. Daher sollten Sie rechtzeitig schon in jungen Jahren für ein gutes Selbstwertgefühl sorgen, um freundlich, aber bestimmt ihren Vorgesetzten versichern zu können, dass sie eine exzellente Leistung bereit sind zu erbringen, unter der Voraussetzung, dass genug Erholungszeit da ist, um wertvoll für das Unternehmen sein zu können.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Mann sollte den Feierabend nicht mit Arbeit verschwenden. Es ist psychologisch erwiesen, dass ununterbrochenes Arbeiten die Leistungsfähigkeit massiv senkt.

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