Wie finde ich meine erste Wohnung?

Wie finde ich meine erste Wohnung?Für viele junge Menschen ist die erste eigene Wohnung etwas ganz Besonderes und die Vorfreude ist groß. Das erste Mal steht man auf eigenen Beinen und muss den Alltag alleine bewältigen. Allerdings ist die Suche nach einer geeigneten Unterkunft, z.B. bei einem Studium in einer anderen Stadt, mitunter äußerst schwierig. Daher habe ich hier eine Checkliste inklusive Tipps zusammengestellt.  

Zunächst einmal macht es einen Unterschied, wohin Sie ziehen. Wenn Sie beispielsweise einen Studienplatz in Passau ergattert haben, so kann die Wohnungssuche zu einem Spießrutenlauf werden. Der Grund ist relativ banal: Passau hat eine große Universität und ist eine Studentenstadt, aber darum herum ist eher mal Niemandsland, mit der Folge, dass sich die Wohnungssuche auf einen sehr kleinen Raum beschränkt. München ist dagegen entspannter, allerdings auch teurer. Daher sind bei Bewerbungen für einen Studienplatz nicht nur der Studiengang an sich und die Hochschule selbst mit den zukünftigen Kommilitonen wichtig, sondern auch generell die Infrastruktur in- und außerhalb der Stadt.

Damit Sie möglichst entspannt und ohne Ärger eine Wohnung finden und diese bis zum Auszug genießen können, kommt hier meine Checkliste.

Wie will ich wohnen?

  1. Studentenwohnheim / Ausbildungsheim
    Wer Studentenwohnheim googelt, findet zahlreiche Angebote in der Stadt, angefangen vom Studentenwerk bis hin zu den kirchlichen Trägern. Das Studentenwerk München vermittelt sogar Privatzimmer für Studierende, und die aktuellen Angebote werden täglich im Internet veröffentlicht.
  2. Zimmer als Untermieter
    In den regionalen und Stadtteil-Zeitungen finden sich immer wieder Angebote, da man hier aber Tür an Tür mit seinem Vermieter wohnt, muss das Ganze menschlich passen. Darauf sollte man unbedingt Wert legen, sonst kann das schnell zu einer freudlosen Geschichte werden. Wer Glück hat, findet nette Vermieter, die das Zimmer sogar vergünstigt oder ganz umsonst anbieten – gegen kleine Hilfen im Garten o.ä.
  3. Wohngemeinschaft
    Das ist eine günstige Alternative, wenn man sich selbst anderen gut anpassen kann und tolerant ist oder den/die Mitbewohner gut kennt und einigermaßen komfortabel wohnen möchte. Im Netz findet man unter www.wg-gesucht.de, www.studenten-wg.de, www.noknok24.de und zusätzlich für München www.mwz-munich.de entsprechende Angebote.
  4. Eigenes Apartment
    Das ist vielleicht die angenehmste Variante, weil man auf niemanden innerhalb der eigenen vier Wände Rücksicht nehmen muss, aber auch die kostspieligste. Die gängigen Börsen sind hier www.immobilienscout24.de und eventuell auch www.meinestadt.de.

Mein Tipp 1
Grundsätzlich gilt auch hier: Vitamin B kann sehr hilfreich sein. Gerade schöner und günstiger Wohnraum kommt meist gar nicht auf den Markt, sondern wird unter der Hand vergeben. Daher ist es wichtig, Kontakte zu knüpfen, Freunde zu fragen, Hausmeister oder auch Vermieter direkt zu fragen und auch selbst aktiv zu suchen, also Suchangebote in den bereits genannten Medien zu schalten.

Mein Tipp 2
Es kann hilfreich sein, wenn die Eltern für die Miete bürgen, denn Vermieter wollen nur zwei Dinge: pünktlich die Miete und keinen Ärger mit der Vermietung (ruhige Mieter und wenig Wechsel). Möglicherweise ist es den Vermietern lieber, wenn sie den Vertrag gleich mit den Eltern abschließen. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber München hat zum 01.02.2006 eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt, mit der Folge, dass 9% der Kaltmiete ans Finanzamt abgeführt werden müssen. Man sollte also vorher die Rechtslage klären, bevor die Eltern in den Mietvertrag einspringen.

Mein Tipp 3
Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Stadt bleiben wollen, dann ist es clever, sich um eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu bemühen. Sie bekommen zwar nicht sofort eine Wohnung, da die Wartelisten lang sind, aber nach ein paar Jahren ist es realistisch, schönen und günstigen Wohnraum zu bekommen.

Die Miete und was kann ich mir leisten?
Die Miete setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Das sind in der Regel die Betriebskosten wie Hausmeister, Fahrstuhl und Gemeinschaftslicht sowie meistens noch die Heiz- und Warmwasserkosten, die einen großen Batzen des Budgets verschlingen.

Aber Achtung: es gibt noch zusätzliche Kosten, die vom Mieter getragen werden müssen: Auf jeden Fall der Strom und eventuell eine Garage.

Zu vielen Wohnungen wird eine Garage automatisch mitvermietet, auch wenn man keine benötigt. Dann sollte man fragen, ob diese untervermietet werden darf und das schriftlich im Mietvertrag festhalten lassen. Außerdem sollte geklärt werden, ob die Miete noch durch eine Staffelmiete steigen kann und ob die Nebenkosten auch realistisch sind oder ob es sich um Lockvogelangebote handelt, wo dann die dicke Nachzahlung im Jahr darauf erfolgt.
Wenn Sie großzügige und solvente Eltern haben, werden diese selbst über eine Mietkosten-Obergrenze bestimmen. Wenn nicht, kommen Sie ums Rechnen nicht herum. Also alle Einnahmen wie Ausbildungsvergütung, BAföG, Stipendium, Studienkredite, Zuschüsse der Eltern, Wohngeld und Nebenjobs zusammenzählen und von dieser Summe alle Ausgaben wie Lebensmitte, Körperpflege, Fahrtkosten, Arbeitsmaterial, Strom, Telefon, Ausgehen und Reserven für ungeplant Angenehmes oder Unangenehmes abziehen. Auch an Kosten für Versicherungen sollten Sie denken. Danach wissen Sie, was Sie sich leisten können.

Gibt es zusätzliche Kosten?

  1. Maklergebühren
    Einen großen Batzen können Maklerkosten ausmachen. In Zukunft sollen Kosten für Makler von demjenigen getragen werden, der den Makler beauftragt. Welche Auswirkungen das neue Gesetzt dann bei der Wohnungssuche haben wird, muss man abwarten. Mich hat es immer geärgert, dass Vermieter, die zu faul oder nicht in der Lage sind, sich um die Vermietung ihrer Wohnung zu kümmern, Makler einschalten, deren Kosten auf den Mieter abgewälzt werden. Ich finde, wer etwas beauftragt, sollte auch die Kosten selbst übernehmen. Aus diesem Grund habe ich persönlich bei meinen Suchen eine Maklerprovision grundsätzlich ausgeschlossen und bin sehr gut damit gefahren. Denn es gibt auch immer noch viele Vermieter, die mit der Arbeit der Makler nicht einverstanden sind und durchaus schlechte Erfahrung mit deren Auswahl gemacht haben, sodass diese Vermieter sich ihre Mieter-Klientel mittlerweile selbst aussuchen. Und auch ich möchte kein anonymes Vertragsverhältnis eingehen, sondern will wissen, wer auf der anderen Seite steht und ob derjenige mir sympathisch ist; selbst wenn ich bis zum Auszug nie wieder was mit ihm zu tun habe. Und die Aussage, dass es fast nichts gibt ohne Makler, stimmt einfach nicht.
  2. Renovierung
    Muss die Wohnung noch renoviert werden oder ist sie bezugsfertig? Wenn sie bezugsfertig ist, muss man sich jedoch auf eine Renovierung beim Auszug einstellen und sollte diese Kosten bei seinen Berechnungen nicht unterschlagen.
  3. Ausstattung
    Gibt es Ausstattungen, die Sie selber anschaffen müssen? Küche, Waschmaschine, oder müssen Sie eine Ablöse bezahlen für Anschaffungskosten des vorherigen Mieters?
  4. Kaution
    Meist sind es drei Monatsmieten kalt, und oftmals müssen diese bar bezahlt werden. Viele Banken leisten heute keine Mietbürgschaften mehr für Privatpersonen, weil ihnen der Aufwand gegenüber dem Nutzen zu hoch ist. Die Kaution muss übrigens vom Vermieter insolvenzsicher angelegt werden.

Was ist beim Mietvertrag zu beachten?
Der Vertrag sollte immer schriftlich erfolgen und von beiden Parteien rechtzeitig unterschrieben werden.
Es sollte genau geregelt sein, wer für Kleinreparaturen und für Schönheitsreparaturen zuständig ist. Wenn es mehrere Mietparteien in einer Wohnung gibt, sollte geklärt werden, wer Hauptmieter und wer ggf. Untermieter ist und auch, ob das Recht der Untervermietung im Hauptmietvertrag gegeben ist.

Aber Achtung: Wenn mehr als eine Person den Mietvertrag unterschreibt, sind alle Personen gleich haftbar und es kann der Einzelne nicht den Mietvertrag kündigen, sondern nur alle gemeinsam. Hat nur ein Mieter den Mietvertrag unterschrieben, so haftet dieser für alle anderen Mieter mit, während die anderen Mieter „fein raus“ sind, allerdings auch keinerlei Rechte haben! Die jeweilige Konstellation muss also vorher gut überlegt sein.

Vor dem Einzug sollte dann noch eine Wohnungsübergabe gemacht werden, bei der alle Beschädigungen oder sonstigen Mängel ins Protokoll aufgenommen werden müssen, damit es beim Auszug keinen Ärger aufgrund von Unklarheiten gibt. Die Zählerstände von Heizung und Wasser sollten notiert werden, eine Anmeldung bei den Stadtwerken und beim Stromversorger muss erfolgen und es sollte notiert werden, welche und wie viele Schlüssel übergeben worden sind.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie viele Klippen umschiffen und Ihrer ersten eigenen Wohnung steht nicht mehr viel im Wege!

Bildnachweis: © Poznyakov – Shutterstock.com

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